Das Immobilienjahr 2022 - Ein Ausblick
Für Mieter, Eigentümer und Immobilienprofis gibt es im neuen Immobilienjahr 2022 einige Änderungen. Förderungen für den Hausbau laufen aus, Steuern und Heizkosten erhöhen sich, die Informationspflicht von Vermietern und Verwaltern ändert sich und die Grundsteuer erhält einen neuen Bewertungsmaßstab.
Was sich ändern wird erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neue Heizkostenverordnung im Immobilienjahr 2022
Schon ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass Mieter nun monatlich statt jährlich Informationen über ihren Energieverbrauch durch Heizung und Warmwasser erhalten. Dafür müssen Vermieter jedoch fernlesbare Geräte installieren. Mieter von Wohnungen, die noch nicht dementsprechend ausgestattet sind, erhalten noch keine monatlichen Aufstellungen. Fernlesbare Ablesegeräte für Warmwasser und Heizung gehören in Mietwohnungen ab 2026 zur Pflichtausstattung.
Immobilienjahr 2022 - Grundsteuer mit neuem Bewertungsmaßstab
Informationspflichten von Vermietern und Verwaltern
Laut dem Zensusgesetz 2022 werden am 15. Mai 2022 Gebäude und Wohnungen gezählt. Zu diesem Stichtag müssen Eigentümer und Verwalter bestimmte Angaben über vermietete Wohnungen machen. Die Statistischen Ämter erheben diese Daten, um der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008 zu entsprechen. Bei dieser Erhebung nehmen die Ämter auch Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern einer Mieteinheit auf. Daraus werden sich umfassende Statistiken ergeben.
Erhöhte CO2-Steuer
KfW-Förderung wird eingestellt
Der neue Mietspiegel für das Immobilienjahr 2022 gilt ab dem 1. Juli 2022. Diese Möglichkeit zum Vergleich von Mieten je nach Stadt und Region muss nun spätestens ab dem 1. Januar 2023 aufgestellt werden. Mieter und Vermieter können sich dann daran orientieren, um die Mietpreisbremsen effektiver zu gestalten. In Verbindung damit steht eine Auskunftspflicht. Zufällig ausgewählte Mieter werden zu ihrer Wohnung und zur Miete befragt.
Was sich ändern wird erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neue Heizkostenverordnung im Immobilienjahr 2022
Schon ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass Mieter nun monatlich statt jährlich Informationen über ihren Energieverbrauch durch Heizung und Warmwasser erhalten. Dafür müssen Vermieter jedoch fernlesbare Geräte installieren. Mieter von Wohnungen, die noch nicht dementsprechend ausgestattet sind, erhalten noch keine monatlichen Aufstellungen. Fernlesbare Ablesegeräte für Warmwasser und Heizung gehören in Mietwohnungen ab 2026 zur Pflichtausstattung.
Die Mieter sollen laut Verordnung eine Auflistung über den Monatsverbrauch und Vergleichswerte aus dem Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch erhalten. Die Auflistung zeigt ebenfalls den Brennstoffmix, Steuern, Abgaben und die Treibhausgasemissionen. Der Weg der Zustellung steht dabei offen: App, Mail oder Post.
Die Grundsteuer benötigte eine Reform. Dementsprechend soll im Jahr 2025 der neue Grundsteuerwert statt des veralteten Einheitswertes als Bewertungsmaßstab verwendet werden. Bundesweit werden deshalb im Moment alle Grundstücke neu bewertet. Das Finanzamt hält den Wert der Immobilie fest, den sie am 1. Januar 2022 hatte. Daran bemisst sich die zukünftige Grundsteuer. Fehlen dem Finanzamt noch Informationen für die Neuermittlung, ist die Übermittlung noch bis zum 31. Oktober 2022 möglich. Das geht unter anderem auch über Elster.
Laut dem Zensusgesetz 2022 werden am 15. Mai 2022 Gebäude und Wohnungen gezählt. Zu diesem Stichtag müssen Eigentümer und Verwalter bestimmte Angaben über vermietete Wohnungen machen. Die Statistischen Ämter erheben diese Daten, um der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008 zu entsprechen. Bei dieser Erhebung nehmen die Ämter auch Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern einer Mieteinheit auf. Daraus werden sich umfassende Statistiken ergeben.
Auslaufen der Sonder-Afa im Immobilienjahr 2022
Wer neue Mietwohnungen geschaffen hat, konnte bisher von der Sonder-Afa profitieren. Diese war jedoch schon im Voraus zeitlich begrenzt und galt nur für Bauanträge aus den Jahren 2018 bis 2021. Die Frist für Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau endet damit am 31. Dezember 2021.
Für kuschlig warme Räume müssen Mieter bald tiefer in die Tasche greifen, denn zum 1. Januar 2022 steigt die CO2-Steuer. Noch liegt sie bei 25 Euro, soll jedoch bis 2025 bei 55 Euro ankommen. Ob sich Mieter und Vermieter die Steuer künftig teilen, wird derzeit noch diskutiert.
Die KfW-Förderung 55 war ein sehr erfolgreiches Programm. Deshalb wird es zum Jahreswechsel eingestellt. Diese Förderung unterstützte private Bauherren dabei, ihr Gebäude energieeffizient zu bauen. Die Anforderungen der Förderung setzten sich als Standard durch und sind keine treibende Kraft mehr für nachhaltige Veränderungen. Das KfW-40-Programm fördert ebenfalls energieeffizientes Bauen und Sanieren, weist jedoch höhere Anforderungen auf. Weitere Förderprogramme für umweltfreundliches Bauen und Wohnen sind in Planung.
Neuer Mietspiegel
Der neue Mietspiegel für das Immobilienjahr 2022 gilt ab dem 1. Juli 2022. Diese Möglichkeit zum Vergleich von Mieten je nach Stadt und Region muss nun spätestens ab dem 1. Januar 2023 aufgestellt werden. Mieter und Vermieter können sich dann daran orientieren, um die Mietpreisbremsen effektiver zu gestalten. In Verbindung damit steht eine Auskunftspflicht. Zufällig ausgewählte Mieter werden zu ihrer Wohnung und zur Miete befragt.
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