Geldwäschegesetz bei Immobilien in Dresden
Unter�berschrift
Geldwäschegesetz - Warum der Immobilienmakler nach dem Ausweis fragt

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Sie möchten ein Haus verkaufen und ziehen einen Makler hinzu oder Sie haben Kaufinteresse an einer Immobilie. Spätestens jetzt fragt Sie der Makler nach Ihrem Ausweis, denn ohne eine Identifizierung geht der Weg hier nicht weiter.Ã -  Das ist kein Zweifel an Ihrer Volljährigkeit und auch keine Datensammelei vom Makler. Im Gegenteil: Er geht sehr sensibel mit Ihren Daten um, denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet und handelt im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG).
Was haben Immobilien mit Geldwäsche zu tun?
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien geht es um große Geldsummen. Das können sich kriminelle Organisationen zu Nutze machen und dabei ihr illegal erwirtschaftetes Geld rein waschen. Um sowohl Käufer, Verkäufer als auch den Makler vor solchen Machenschaften zu schützen, ermittelt der Makler spätestens zum ersten Kaufinteresse die Identitäten beider Parteien. Das ist im Geldwäschegesetz verankert und Makler werden so zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung verpflichtet.Ã - ÂÂ
Was haben Immobilien mit Geldwäsche zu tun?
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien geht es um große Geldsummen. Das können sich kriminelle Organisationen zu Nutze machen und dabei ihr illegal erwirtschaftetes Geld rein waschen. Um sowohl Käufer, Verkäufer als auch den Makler vor solchen Machenschaften zu schützen, ermittelt der Makler spätestens zum ersten Kaufinteresse die Identitäten beider Parteien. Das ist im Geldwäschegesetz verankert und Makler werden so zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung verpflichtet.Ã - ÂÂ
Mein Vorteil mit peuker_IMMOBILIEN
Rico Peuker - Maklermeister mit BWL-Studium und Handwerksausbildung. Seit 2007 lokal in Dresden aktiv. Drei Bewertungsverfahren kombiniert, persönliche Begleitung vom Erstgespräch bis zum Notartermin. Kostenfreie Erstberatung, transparente Provision (3,57% inkl. MwSt seit 2020 in Sachsen geteilt).
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Geldwäschegesetz - Was Verkäufer beachten müssen
Was bedeutet das Geldwäschegesetz für Sie als Verkäufer?
Seit 2008 müssen Immobilienmakler in Deutschland ihre Auftraggeber identifizieren - das gilt auch für Sie als Verkäufer. Konkret heißt das: vor Vertragsabschluss prüft der Makler Ihren Personalausweis, dokumentiert die Identität und meldet auffällige Transaktionen an die FIU. Diese Pflichten sind kein Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Was Sie als Verkäufer mitbringen müssen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Bei Erbverkauf: Erbschein oder notarielles Testament
- Bei Mehreigentümerschaft: alle Eigentümer müssen sich identifizieren
- Bei Firmenverkauf: Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis
Was passiert bei Verstößen? Makler können bis zu 1 Mio EUR Bußgeld bekommen, Eigentümer riskieren Ermittlungsverfahren bei verschwiegenen Bargeschäften über 10.000 EUR. Mit korrekter Dokumentation passiert hier aber nichts.
Geldwäschegesetz und Immobilienverkauf - Beratung gewünscht?
Mein Name ist Rico Peuker.à -  Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
