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Eigentumsübergang in Dresden: Was nach dem Notartermin wirklich passiert
Eigentumsübergang in Dresden: Was nach dem Notartermin wirklich passiert
Der Notartermin ist unterschrieben – und viele Verkäufer denken: fertig. Doch der eigentliche Eigentumsübergang bei einer Immobilie in Dresden folgt einem klaren rechtlichen Ablauf, der mehrere Wochen dauern kann. Wer diesen Prozess nicht kennt, erlebt böse Überraschungen.Was passiert nach dem Kaufvertrag?Nach der notariellen Beurkundung in Dresden leitet der Notar zunächst die Auflassungsvormerkung ein. Diese Eintragung im Grundbuch schützt den Käufer vor Doppelverkäufen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind – Kaufpreiszahlung, Löschung bestehender Belastungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.Typischer Ablauf in DresdenIn der Praxis vergehen in Dresden zwischen Notartermin und Grundbucheintrag häufig vier bis acht Wochen. Das Dresdner Amtsgericht bearbeitet Grundbuchanträge in der Regel zügig. Übergabe der Immobilie und Kaufpreiszahlung finden meist noch vor der Grundbuchumschreibung statt, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt hat.Wann fließt der Kaufpreis?Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar schriftlich bestätigt, dass alle Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen: Auflassungsvormerkung eingetragen, bestehende Grundschulden zur Löschung beantragt, kommunales Vorkaufsrecht der Stadt Dresden ausgeschlossen. Dieser Schritt dauert in Dresden in der Regel zwei bis vier Wochen.Mein Blick als Dresdner Makler mit BauerfahrungIch begleite Immobilienverkäufe in Dresden seit 2007. Viele Verkäufer sind schlecht auf die Zeitspanne zwischen Notartermin und Kaufpreiseingang vorbereitet. Wer noch eine laufende Finanzierung hat, muss rechtzeitig mit seiner Bank sprechen – Vorfälligkeitsentschädigungen, Löschungsbewilligungen und Ablauftermine müssen koordiniert werden. Mein Hintergrund aus dem Bauhandwerk und Betriebswirtschaft-Studium hilft dabei, technische und rechtliche Abläufe zusammenzudenken.Fazit für Immobilienverkäufer in DresdenDer Eigentumsübergang ist kein bürokratischer Formalakt, sondern ein mehrstufiger Prozess mit echten Risiken, wenn er nicht professionell begleitet wird. Als erfahrener Immobilienmakler in Dresden koordiniere ich alle Beteiligten – Notar, Bank, Käufer – so, dass es für Sie reibungslos läuft.
Außerdem können Sie in Erfahrung bringen, ob Außenstehende über ein Wegerecht oder ein Erbbaurecht verfügen. Das bedeutet, dass Nachbarn Ihr Grundstück jederzeit betreten dürfen oder jemand auf Ihrem Grundstück bauen darf. Ist Ihnen dies nicht recht, müssen Sie gegebenenfalls vom Kauf dieser Immobilie absehen. Ebenso steht es um das Wohnrecht, das eventuell anderen Personen in der Vergangenheit eingeräumt wurde. Durch einen Blick ins Grundbuch können Sie auch feststellen, ob es Bereiche des Grundstückes gibt, auf dem Sie nicht bauen dürfen oder ob das Grundstück von Immissionen belastet wird. Nicht zuletzt erfahren Sie spätestens aus dem Grundbuch, ob das Grundstück mit einem Vorkaufsrecht oder bereits mit einer Auflassungsvormerkung belegt ist.
Ist alles in Ordnung, können Sie mit dem Verfahren der Eigentumsübertragung fortfahren. Achtung: Die Einträge im Grundbuch darf nicht jeder einsehen. Dazu ist nur der Eigentümer selbst berechtigt. Der aktuelle Eigentümer sollte Ihnen also den Auszug aus dem Grundbuch übergeben oder Ihnen eine Vollmacht zur Einsicht ausstellen.
2. Prüfen Sie den Kaufvertrag gründlich
Ist die Finanzierung des Immobilienkaufs sicher und sind alle Eigentumsverhältnisse geklärt, wird Ihnen schon bald ein Kaufvertrag vorliegen. Verzögert sich der Kauf durch einige Klärungen, die für die Finanzierung nötig sind oder durch unsichere Eigentumsverhältnisse, ist es möglich, im Vorfeld einen Reservierungsvertrag abzuschließen.
Liegt Ihnen letztlich der vom Notar aufgesetzte Kaufvertrag vor, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie ihn gründlich, bevor Sie einen Notartermin zur Unterschrift vereinbaren. Sie können den Vertrag selbst durchsehen oder einen Anwalt dafür beauftragen. Grundlegend muss der Vertrag fünf Punkte enthalten:
Namen des Käufers und Verkäufers
Genaue Angabe des Grundstücks und der im Grundbuch eingetragenen Flurnummer
Kaufpreis
Zahlungsbedingungen
Belastungen der Immobilie
Sind Sie mit dem Inhalt des Vertrages zufrieden, machen Sie mit dem Verkäufer einen gemeinsamen Termin beim Notar zur Unterzeichnung aus. Haben Sie unterschrieben, steht der Verkäufer in der Pflicht, Ihnen die Immobilie zu übertragen, doch der Eigentümer sind Sie auch nach diesem Schritt noch nicht. Zunächst wird der Notar gegen eine Gebühr eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch notieren lassen. Damit wird die Zeit überbrückt, bis Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind und Sie sind auf der sicheren Seite. Denn ist dieser Eintrag im Grundbuch getätigt, verfällt das Recht des Eigentümers mit anderen Kaufinteressenten in Verhandlung zu treten.
3. Zahlen Sie den Kaufpreis
Der rechtmäßige Besitzer der Immobilie sind Sie, wenn die Zahlung an den Verkäufer getätigt wurde. Dies ist der wirtschaftliche Eigentumsübergang der Immobilie. Wurde die Summe gezahlt, erhalten Sie den Schlüssel zu Ihrem Haus und tragen von nun an Verantwortung für das Grundstück. Sie haben ab jetzt auch Anspruch auf die Mietzahlungen der Mieter und andere Erträge aus der Immobilie. Auf der anderen Seite fällt auch die Grundsteuer an und Sie müssen alle laufenden Kosten bezahlen. Darum sollten Sie den Kaufpreis erst zahlen, wenn alle Formalitäten und rechtlichen Fragen geklärt sind. Zahlen Sie den Kaufpreis nicht bevor die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
4. Lassen Sie sich ins Grundbuch eintragen
Die Mühlen der Ämter mahlen langsam. Deswegen werden Sie erst nach einigen Wochen in das Grundbuch für Ihre erworbene Immobilie eingetragen. Diese Zeit wird durch die Auflassung überbrückt. Der Eigentumsübergang ist dann komplett abgeschlossen, wenn der vorige Eigentümer der Immobilie aus dem Eintrag gelöscht und Sie eingetragen wurden. Ab diesem Moment besitzen Sie die Immobilie nicht nur, Sie sind auch der rechtmäßige Eigentümer.
Die Formalitäten des Eigentumsübergangs können undurchsichtig sein und Sie verwirrt zurücklassen. Verlieren Sie nicht den Kopf. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat bei diesen wichtigen Schritten zur Seite. Kontaktieren Sie mich einfach!
Ist alles in Ordnung, können Sie mit dem Verfahren der Eigentumsübertragung fortfahren. Achtung: Die Einträge im Grundbuch darf nicht jeder einsehen. Dazu ist nur der Eigentümer selbst berechtigt. Der aktuelle Eigentümer sollte Ihnen also den Auszug aus dem Grundbuch übergeben oder Ihnen eine Vollmacht zur Einsicht ausstellen.
2. Prüfen Sie den Kaufvertrag gründlich
Ist die Finanzierung des Immobilienkaufs sicher und sind alle Eigentumsverhältnisse geklärt, wird Ihnen schon bald ein Kaufvertrag vorliegen. Verzögert sich der Kauf durch einige Klärungen, die für die Finanzierung nötig sind oder durch unsichere Eigentumsverhältnisse, ist es möglich, im Vorfeld einen Reservierungsvertrag abzuschließen.
Liegt Ihnen letztlich der vom Notar aufgesetzte Kaufvertrag vor, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie ihn gründlich, bevor Sie einen Notartermin zur Unterschrift vereinbaren. Sie können den Vertrag selbst durchsehen oder einen Anwalt dafür beauftragen. Grundlegend muss der Vertrag fünf Punkte enthalten:
Namen des Käufers und Verkäufers
Genaue Angabe des Grundstücks und der im Grundbuch eingetragenen Flurnummer
Kaufpreis
Zahlungsbedingungen
Belastungen der Immobilie
Sind Sie mit dem Inhalt des Vertrages zufrieden, machen Sie mit dem Verkäufer einen gemeinsamen Termin beim Notar zur Unterzeichnung aus. Haben Sie unterschrieben, steht der Verkäufer in der Pflicht, Ihnen die Immobilie zu übertragen, doch der Eigentümer sind Sie auch nach diesem Schritt noch nicht. Zunächst wird der Notar gegen eine Gebühr eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch notieren lassen. Damit wird die Zeit überbrückt, bis Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind und Sie sind auf der sicheren Seite. Denn ist dieser Eintrag im Grundbuch getätigt, verfällt das Recht des Eigentümers mit anderen Kaufinteressenten in Verhandlung zu treten.
3. Zahlen Sie den Kaufpreis
Der rechtmäßige Besitzer der Immobilie sind Sie, wenn die Zahlung an den Verkäufer getätigt wurde. Dies ist der wirtschaftliche Eigentumsübergang der Immobilie. Wurde die Summe gezahlt, erhalten Sie den Schlüssel zu Ihrem Haus und tragen von nun an Verantwortung für das Grundstück. Sie haben ab jetzt auch Anspruch auf die Mietzahlungen der Mieter und andere Erträge aus der Immobilie. Auf der anderen Seite fällt auch die Grundsteuer an und Sie müssen alle laufenden Kosten bezahlen. Darum sollten Sie den Kaufpreis erst zahlen, wenn alle Formalitäten und rechtlichen Fragen geklärt sind. Zahlen Sie den Kaufpreis nicht bevor die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
4. Lassen Sie sich ins Grundbuch eintragen
Die Mühlen der Ämter mahlen langsam. Deswegen werden Sie erst nach einigen Wochen in das Grundbuch für Ihre erworbene Immobilie eingetragen. Diese Zeit wird durch die Auflassung überbrückt. Der Eigentumsübergang ist dann komplett abgeschlossen, wenn der vorige Eigentümer der Immobilie aus dem Eintrag gelöscht und Sie eingetragen wurden. Ab diesem Moment besitzen Sie die Immobilie nicht nur, Sie sind auch der rechtmäßige Eigentümer.
Die Formalitäten des Eigentumsübergangs können undurchsichtig sein und Sie verwirrt zurücklassen. Verlieren Sie nicht den Kopf. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat bei diesen wichtigen Schritten zur Seite. Kontaktieren Sie mich einfach!
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Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!

