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Notar beim Immobilienkauf in Dresden: Ablauf, Kosten und worauf Sie achten sollten

Notar beim Immobilienkauf in Dresden: Ablauf, Kosten und worauf Sie achten sollten

Ohne Notar kein Immobilienverkauf – das ist in Deutschland Gesetz. Aber was macht der Notar beim Immobilienkauf in Dresden eigentlich genau? Und was kostet das? Viele Verkäufer und Käufer wissen das nicht genau. Hier ist, was wirklich relevant ist.Die Rolle des Notars beim Dresdner ImmobilienverkaufDer Notar beurkundet den Kaufvertrag und stellt sicher, dass der Eigentumsübergang rechtlich einwandfrei abläuft. Er ist dabei neutral – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern den korrekten Rechtsvorgang. Der Notar prüft das Grundbuch, beantragt die Auflassungsvormerkung, holt das Zeugnis des kommunalen Vorkaufsrechts der Stadt Dresden ein und koordiniert die Löschung bestehender Grundschulden.Was kostet der Notar in Dresden?Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt – nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie richten sich nach dem Kaufpreis. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro für eine Immobilie in Dresden liegen die Notarkosten in der Regel zwischen 1.500 und 2.000 Euro, zzgl. Grundbuchkosten von ca. 500–800 Euro. In Sachsen zahlt der Käufer in der Regel die Notarkosten.Notar aussuchen: Wer wählt, wer zahlt?In der Praxis schlägt in Dresden meist der Käufer den Notar vor – weil er typischerweise die Kosten trägt. Als Verkäufer können Sie jedoch darauf bestehen, einen Notar Ihres Vertrauens zu nutzen, wenn Sie konkrete Gründe haben. Ich empfehle erfahrene Notare in Dresden, die Immobilientransaktionen effizient und zügig abwickeln.Was ich als Makler vor dem Notartermin erledigeEin guter Notartermin beginnt lange vor dem Notartermin. Als Ihr Immobilienmakler in Dresden übermittle ich dem Notar alle notwendigen Unterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, Wohnflächenberechnung, ggf. Mietverträge. Seit 2007 habe ich in Dresden Dutzende Notartermine begleitet – ich weiß, was Notare brauchen und was Verzögerungen kostet.Fazit für Immobilienverkäufer in DresdenDer Notar ist kein Feind und kein Bürokratiemonster – er ist der rechtliche Anker Ihres Verkaufs. Mit dem richtigen Makler an Ihrer Seite läuft der Notartermin für Ihre Dresdner Immobilie reibungslos und schnell.
Als neutraler Vermittler ist es nicht die Aufgabe des Notars, den Inhalt des Vertrages auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu prüfen. Unausgewogene Verträge liegen in Ihrer Verantwortung und sind das Ergebnis Ihrer Verhandlungen. Der Notar überprüft den Kaufvertrag ausschließlich auf seine juristische Unfehlbarkeit und trägt Sorge dafür, dass der Eigentumsübergang im juristischen Sinne einwandfrei abläuft. Kurzgefasst ist es die Aufgabe des Notars, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Vertragsunterzeichnung gegeben sind.

Der entsprechende Gesetzestext lautet: Nach dem Grundsatz des § 17 BeurkG soll der Notar "den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben."

Die Aufgaben des Notars im Einzelnen

Beurkunden des Kaufvertrages

Der Notar hat vielfältige Aufgaben beim Eigentumsübergang einer Immobilie. Zunächst prüft er den Kaufvertrag und arbeitet gemeinsam mit beiden Parteien daran, bis er juristisch einwandfrei gestaltet ist. Anschließend beurkundet er den Kaufvertrag. Damit endet die Aufgabe des Notars nicht. Denn es folgt noch die Abwicklung des Kaufvertrages, die der Notar gewissenhaft begleitet.
Erstellen der Auflassungsvormerkung

Nach der Beurukundung des Kaufvertrages, beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit kann der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig verkaufen. Der Käufer ist als neuer Eigentümer des Grundstückes vorgemerkt, bis die Abwicklung abgeschlossen ist.
Löschen der Grundschuld

Nur in den seltensten Fällen einigen sich Käufer und Verkäufer darauf, dass Grundschulden auf den Käufer übergehen. Im Normalfall nimmt der Notar also mit den Gläubigern Kontakt auf, die im Grundbuch vermerkt sind. Das können Personen oder beispielsweise die Bank sein. Der Notar erfragt, ob und unter welchen Umständen auf das Recht verzichtet wird, das im Grundbuch eingetragen ist. Dazu gehören nicht nur Grundschulden, sondern auch Wohnrechte. Um das Grundstück belastungsfrei zu übernehmen, müssen alle Gläubiger die Löschung der Grundschuld erklären.
Abklären des Vorkaufsrechts der Gemeinde

Die jeweilige Gemeinde hat generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Deshalb informiert der Notar die Gemeinde über den geplanten Verkauf der Immobilie und gibt damit der Gemeinde die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Nur in den seltensten Fällen wird das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen.
Informieren des Finanzamtes

Beim Kauf einer Immobilie wird Grunderwerbssteuer fällig. Der Notar informiert das Finanzamt über den Immobilienkauf und sendet eine Abschrift des Kaufvertrages. Das Finanzamt setzt anschließend die Grunderwerbssteuer fest und sendet den Bescheid an den Käufer.
Anmelden der Grundschuld

Nachdem die Immobilie durch das Löschen der Grundschuld von alten Belastungen frei ist, belastet der Käufer die Immobilie durch die Finanzierung neu. Der Notar beurkundet auf Veranlassung des Käufers die neue Grundschuld und meldet sie zur Eintragung in Grundbuch an.
Veranlassen der Zahlung

Ist der Kaufvertrag juristisch einwandfrei und der Käufer kann problemlos ins Grundbuch eingetragen werden, veranlasst der Notar die Bezahlung des Kaufpreises. Der Notar fordert den Käufer schriftlich auf, den Kaufpreis zu zahlen.
Umschreiben des Eigentums

Sind alle vorherigen Schritte abgewickelt, veranlasst der Notar die Auflassung. Zu seinen Aufgaben zählt es, abschließend die reibungslose Abwicklung des Kaufvertrages zu prüfen. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, beantragt der Notar die Änderung des Grundbucheintrages. Damit endet sein Aufgabenbereich.

Klare Aufgaben: Der Notar ist kein Rechtsanwalt

Abschließend sei zu sagen, dass die Aufgaben des Notars nicht die eines Rechtsanwaltes oder eines erfahrenen Maklers sind. Er kann Sie nicht vor einem unausgewogenen Kaufvertrag schützen. Verzichten Sie deshalb nicht auf die Unterstützung eines Experten. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf haben.

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Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
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