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Zwangsversteigerungen - Ruhe vor dem Sturm?

In Deutschland sinkt die Zahl der Zwangsersteigerungen von Immobilien stetig. Das liegt nicht daran, dass weniger Objekte in die Zwangsversteigerung gehen.
Vielmehr wird etwa die Hälfte der Objekte bereits verkauft, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird. Grund dafür sind die derzeit sehr hohen Immobilienpreise.
Auf dem normalen Immobilienmarkt gibt es kaum noch bezahlbare Immobilien. Wer trotzdem nicht auf die eigenen vier Wände verzichten will, sieht sich unter den Objekten um, die demnächst zur Zwangsversteigerung gehen sollen und kauft sie zum günstigen Preis, ohne das Verfahren abzuwarten.
Zahl der Zwangsversteigerungen sinkt
Im ersten Halbjahr 2020 wurden in Deutschland etwa 7300 Immobilien über eine Zwangsversteigerung veräußert. Im ersten Halbjahr 2021 waren es etwa 6400. Es wurden also knapp 1000 Objekte weniger versteigert.
Auf dem normalen Immobilienmarkt gibt es kaum noch bezahlbare Immobilien. Wer trotzdem nicht auf die eigenen vier Wände verzichten will, sieht sich unter den Objekten um, die demnächst zur Zwangsversteigerung gehen sollen und kauft sie zum günstigen Preis, ohne das Verfahren abzuwarten.
Zahl der Zwangsversteigerungen sinkt
Im ersten Halbjahr 2020 wurden in Deutschland etwa 7300 Immobilien über eine Zwangsversteigerung veräußert. Im ersten Halbjahr 2021 waren es etwa 6400. Es wurden also knapp 1000 Objekte weniger versteigert.
Interessant ist dabei, dass der Gesamtverkehrswert überraschend wenig gesunken ist. 2020 waren es 1,5 Milliarden Euro, 2021 1,4 Milliarden Euro. Das heißt: Auch bei Zwangsversteigerungen steigt der Preis, doch die Objekte sind trotzdem deutlich günstiger als vergleichbare Immobilien auf dem normalen Markt. Die günstigen Häuser und Wohnungen werden oft schon vor Eröffnung der Verfahren verkauft. Dies und Coronahilfen sowie die positive Konjunktur und niedrige Zinsen sorgen dafür, dass die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland sinkt.
Teilweise kommen Immobilien, die eigentlich zwangsversteigert werden müssten, aufgrund der Kulanz der Banken nicht ins Verfahren. Die Pandemie ließ Banken nachsichtig werden und mancherorts werden Kreditzahlungen gestundet, statt Darlehen zu kündigen und Zwangsversteigerungen einzuleiten. Auch das trägt zu einer niedrigeren Zahl an Zwangsversteigerungen bei.
Zeitverzögerung: Teilungsversteigerungen liegen im Trend
Die Folgen der Pandemie zeigen sich auf dem Immobilienmarkt möglicherweise zeitverzögert, vermuten Experten des Fachverlags Argetra. Staatliche Hilfen laufen aus, die Arbeitslosigkeit und Insolvenzzahlen sind gestiegen und Kredite wurden gekündigt. Die Bearbeitungszeiten der Banken sind sehr lang. Die Folgen der Kreditkündigungen für den Immobilienmarkt kommen deshalb möglicherweise erst ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 zum Tragen. So wird es wahrscheinlich aufgrund von Kreditkündigungen zu Teilungsversteigerungen und wieder mehr Zwangsversteigerungen kommen. Auch Erbstreitigkeiten und Scheidungen führen zu Teilungsversteigerungen.
Günstig Immobilien kaufen
Es könnte sich also lohnen, mit dem Kauf einer Immobilie zu warten. Bei Zwangsversteigerungen haben Sie die Chance, ein Objekt deutlich unter dem Marktwert zu erwerben. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie sich eine Immobilie wünschen, die auf wenig Interesse stößt. Liegt das Gebot bei der ersten Versteigerung bei unter 70 Prozent, kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen. Bei unter 50 Prozent wird der Zuschlag nicht erteilt. Beim zweiten Termin gibt es keine untere Grenze mehr. Hier kann man Immobilien mit etwas Glück besonders günstig ersteigern.
Außerdem: Bei Zwangsversteigerungen entfallen die Maklerprovision und die Notarkosten. Außerdem hat das Amtsgericht bereits ein Gutachten über das Objekt erstellen lassen. Auch dieser Aufwand entfällt.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie nur anhand des unabhängigen Gutachtens kaufen. Sie können das Objekt zuvor nicht besichtigen. Überlegen Sie genau, ob Sie bieten möchten. Ihr Gebot können Sie nicht mehr zurücknehmen, ist es einmal gesetzt. Ebenso wenig können Sie vom Kauf zurücktreten, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Bei dieser Art des Immobilienkaufs gibt es außerdem keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Teilweise kommen Immobilien, die eigentlich zwangsversteigert werden müssten, aufgrund der Kulanz der Banken nicht ins Verfahren. Die Pandemie ließ Banken nachsichtig werden und mancherorts werden Kreditzahlungen gestundet, statt Darlehen zu kündigen und Zwangsversteigerungen einzuleiten. Auch das trägt zu einer niedrigeren Zahl an Zwangsversteigerungen bei.
Zeitverzögerung: Teilungsversteigerungen liegen im Trend
Die Folgen der Pandemie zeigen sich auf dem Immobilienmarkt möglicherweise zeitverzögert, vermuten Experten des Fachverlags Argetra. Staatliche Hilfen laufen aus, die Arbeitslosigkeit und Insolvenzzahlen sind gestiegen und Kredite wurden gekündigt. Die Bearbeitungszeiten der Banken sind sehr lang. Die Folgen der Kreditkündigungen für den Immobilienmarkt kommen deshalb möglicherweise erst ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 zum Tragen. So wird es wahrscheinlich aufgrund von Kreditkündigungen zu Teilungsversteigerungen und wieder mehr Zwangsversteigerungen kommen. Auch Erbstreitigkeiten und Scheidungen führen zu Teilungsversteigerungen.
Günstig Immobilien kaufen
Es könnte sich also lohnen, mit dem Kauf einer Immobilie zu warten. Bei Zwangsversteigerungen haben Sie die Chance, ein Objekt deutlich unter dem Marktwert zu erwerben. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie sich eine Immobilie wünschen, die auf wenig Interesse stößt. Liegt das Gebot bei der ersten Versteigerung bei unter 70 Prozent, kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen. Bei unter 50 Prozent wird der Zuschlag nicht erteilt. Beim zweiten Termin gibt es keine untere Grenze mehr. Hier kann man Immobilien mit etwas Glück besonders günstig ersteigern.
Außerdem: Bei Zwangsversteigerungen entfallen die Maklerprovision und die Notarkosten. Außerdem hat das Amtsgericht bereits ein Gutachten über das Objekt erstellen lassen. Auch dieser Aufwand entfällt.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie nur anhand des unabhängigen Gutachtens kaufen. Sie können das Objekt zuvor nicht besichtigen. Überlegen Sie genau, ob Sie bieten möchten. Ihr Gebot können Sie nicht mehr zurücknehmen, ist es einmal gesetzt. Ebenso wenig können Sie vom Kauf zurücktreten, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Bei dieser Art des Immobilienkaufs gibt es außerdem keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Haben Sie Fragen zu Zwangs- oder Teilungsversteigerungen, sprechen Sie mich an! Ich bin Immobilienmakler und stehe Ihnen gern bei Immobilienfragen zur Seite! Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise eines Profis. Kontaktieren Sie mich!
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Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
