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Geteilte Maklerprovision: Das ändert sich

In Sachsen kennen sie schon seit einigen Jahren. Anfang 2021 soll sie bundesweit gelten: Die geteilte Maklerprovision. In einigen Bundesländern geht die Maklerprovision nur zu Lasten einer Partei. Mit dem neuen Gesetz, das erst in diesem Monat verabschiedet wurde, wird sich das bald ändern und die Maklerkosten werden zwischen beiden Parteien geteilt. Das ist fair, denn beide Seiten profitieren von der Arbeit des Maklers. Die Hintergründe zur Maklerprovision und zur neuen Regelung möchte ich für Sie in diesem Beitrag zusammenfassen.
Maklerprovision - Was ist das eigentlich?
Die Maklerprovision ist der Lohn, den Käufer und Verkäufer dem Makler für seine Arbeit zahlen. Die Höhe hängt vom Kaufpreis ab, auf den sich beide Parteien einigen. Die Maklercourtage beträgt einen Anteil des Kaufpreises. Die Höhe ist bislang nicht gesetzlich festgesetzt. Sie ist also in einem gewissen Rahmen verhandelbar. Grundsätzlich deckt der Makler mit der Courtage seine Kosten. Erwarten Sie also keinen zu großen Verhandlungsspielraum.
Maklerprovision - Was ist das eigentlich?
Die Maklerprovision ist der Lohn, den Käufer und Verkäufer dem Makler für seine Arbeit zahlen. Die Höhe hängt vom Kaufpreis ab, auf den sich beide Parteien einigen. Die Maklercourtage beträgt einen Anteil des Kaufpreises. Die Höhe ist bislang nicht gesetzlich festgesetzt. Sie ist also in einem gewissen Rahmen verhandelbar. Grundsätzlich deckt der Makler mit der Courtage seine Kosten. Erwarten Sie also keinen zu großen Verhandlungsspielraum.
Ein Makler orientiert sich bei seiner Forderung an der marktüblichen Höhe der Courtage im Bundesland des Objektes. Das sind in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen beispielsweise 7,14 Prozent. In Norddeutschland liegt die Provision bei 5,95 Prozent. Allerdings können diese Anteile von Region zu Region unterschiedlich sein. Für Käufer und Verkäufer werden also jeweils 3,57 Prozent bzw. 2,98 Prozent fällig.
Wann darf der Makler Provision verlangen?
Grundsätzlich darf der Makler die Maklerprovision einfordern, wenn er seinen Auftrag erfüllt hat: Also beim Abschluss eines Kaufvertrages. Bei Mietobjekten ist die Courtage bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Das heißt aber auch: Vorschüsse sind eher unüblich. Gemeinhin zahlt nach Laufvertragsabschluss zuerst die Partei, die den Makler beauftragt hat. Erst dann ist die Provision der anderen Partei zu zahlen.
Achtung: Der Makler hat auch dann Anspruch auf seine Provision, wenn die Verträge erst nach Ablauf des Maklervertrages zustande kommen, sofern er zuvor beide Parteien miteinander bekannt gemacht hat.
So waren die Regelungen zur Maklerprovision bisher - Das Bestellerprinzip
Seit 2015 gilt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige eine Leistung bezahlt, der sie beauftragt. Bei Mietobjekten zahlte also in den meisten Fällen der Vermieter die Courtage. Mieter zahlten nur, wenn sie den Makler beauftragten, eine Wohnung zu finden. Bei Kaufimmobilien zahlte in einigen Bundesländern bislang der Käufer die Courtage.
Geteilte Maklerprovision - Die neue Regelung
Das Justizministerium drängte darauf auch bei Kaufimmobilien das Bestellerprinzip einzuführen. Allerdings ging der Bundestag mit dem "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" einen anderen Weg und führte ein "halbes" Bestellerprinzip ein.
Das "halbe" Bestellerprinzip sieht vor, dass der Besteller mindestens die Hälfte der Courtage bezahlt. Der Rest wird von der zweiten Partei beglichen. Meist ergibt sich also die 50-50-Lösung, die schon jetzt in den meisten Bundesländern angewendet wird: Die geteilte Maklerprovision.
Wann darf der Makler Provision verlangen?
Grundsätzlich darf der Makler die Maklerprovision einfordern, wenn er seinen Auftrag erfüllt hat: Also beim Abschluss eines Kaufvertrages. Bei Mietobjekten ist die Courtage bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Das heißt aber auch: Vorschüsse sind eher unüblich. Gemeinhin zahlt nach Laufvertragsabschluss zuerst die Partei, die den Makler beauftragt hat. Erst dann ist die Provision der anderen Partei zu zahlen.
Achtung: Der Makler hat auch dann Anspruch auf seine Provision, wenn die Verträge erst nach Ablauf des Maklervertrages zustande kommen, sofern er zuvor beide Parteien miteinander bekannt gemacht hat.
So waren die Regelungen zur Maklerprovision bisher - Das Bestellerprinzip
Seit 2015 gilt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige eine Leistung bezahlt, der sie beauftragt. Bei Mietobjekten zahlte also in den meisten Fällen der Vermieter die Courtage. Mieter zahlten nur, wenn sie den Makler beauftragten, eine Wohnung zu finden. Bei Kaufimmobilien zahlte in einigen Bundesländern bislang der Käufer die Courtage.
Geteilte Maklerprovision - Die neue Regelung
Das Justizministerium drängte darauf auch bei Kaufimmobilien das Bestellerprinzip einzuführen. Allerdings ging der Bundestag mit dem "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" einen anderen Weg und führte ein "halbes" Bestellerprinzip ein.
Das "halbe" Bestellerprinzip sieht vor, dass der Besteller mindestens die Hälfte der Courtage bezahlt. Der Rest wird von der zweiten Partei beglichen. Meist ergibt sich also die 50-50-Lösung, die schon jetzt in den meisten Bundesländern angewendet wird: Die geteilte Maklerprovision.
Ihre Vorteile der geteilten Maklerprovision
Die geteilte Maklerprovision entlastet vor allem in den Bundesländern ohne die 50-50-Regelung den Käufer. Seine Kaufnebenkosten senken sich durch das neue Gesetz. Da die Immobilienpreise stetig steigen, werden die Kaufnebenkosten ebenso höher. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung diesen Effekt ausgleichen.
Das halbe Bestellerprinzip eröffnet außerdem Verhandlungsspielräume für beide Parteien, denn bei einer schwierig zu veräußernden Immobilie kann der Käufer einen größeren Anteil der Maklerprovision an den Verkäufer abgeben oder der Verkäufer übernimmt einen größeren Anteil, um den Kauf seine Immobilie attraktiver zu machen. Was in einigen Bundesländern schon gilt, ist nun bundesweit Gesetz: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision und der Immobilienkauf wird deutschlandweit durch geringere Nebenkosten belastet.
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Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
