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Immobilienkaufvertrag - Was Sie darin festhalten sollten

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Gratulation! Sie haben bei Ihrem Immobilienverkauf bisher alles richtig gemacht. Ein ansprechendes Exposé ist erstellt, ein realistischer Preis angesetzt und Ihr Angebot ist in entsprechenden Anzeigen vermarktet worden. Einige Interessenten haben sich zur Besichtigung Ihres Objektes angekündigt. Das läuft ja super! Doch nun stehen Ihnen juristische Stolperfallen bevor. Allen voran: Der Immobilienkaufvertrag. Damit Sie bei diesem Thema auf der sicheren Seite sind, habe ich in diesem Beitrag alle wichtigen Punkte für Sie zusammengefasst.

Oft falsch eingeschätzt: Die Rolle des Notars

Gleich zu Beginn möchte ich mit einem Irrtum aufräumen, der hartnäckig unter Immobilienbesitzern und -investoren kursiert: Der Notar ist keine Garantie für korrekte Abläufe während des Hausverkaufs. Er ist dafür zuständig, dass jeder Schritt juristisch einwandfrei vonstattengeht.
Nur dies ist seine Aufgabe. Der Notar hat keine Kenntnis darüber, welche Vereinbarungen Sie im Detail getroffen haben und ob diese letztlich korrekt im Vertrag aufgenommen sind. Weiterhin beurteilt er nicht die Wirtschaftlichkeit der Vereinbarung. Tragen Sie die Vertragspunkte beim Notar im Gespräch vor, sollte alles inhaltlich stimmen. Dies sollten Sie, Ihr Vertragspartner und ggf. ein Immobilienmakler sicherstellen, indem Sie sich gut vorbereiten.

Der Immobilienkaufvertrag: Gut vorbereitet ist halb geschrieben

Um den Inhalt des Immobilienkaufvertrages korrekt zu gestalten, sollten Sie bereits bei den Besichtigungen wichtige Dokumente im Hinterkopf haben. Nehmen Sie einen Notizblock zu jeder Besichtigung mit und notieren Sie sich, welche Vereinbarungen getroffen oder welche Möglichkeiten eingeräumt wurden. So kann nichts unter den Tisch fallen, sollte es mit diesem Interessenten zu weiteren Verhandlungen oder sogar zum Abschluss kommen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Interessen beider Parteien jederzeit gewahrt bleiben.

Das steht im Immobilienkaufvertrag


Der Immobilienkaufvertrag beschreibt grundsätzlich die Rechte und Pflichten sowohl des Käufers als auch des Verkäufers. Um beide Seiten ausreichend abzusichern, sollte der Kaufvertrag für Immobilien folgende Punkte beinhalten:

Persönliche Daten wie Name, Geburtsdaten, Anschriften und Steuer-IDs von Käufer und Verkäufer
Die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts
Die Bezeichnungen übernommener beweglicher Gegenstände
Bestehende Grundschulden und deren Übernahme oder Löschung
Der Kaufpreis sowie die Zahlungsmodalitäten und die Fälligkeit
Eine Regelung über den Besitzübergang (Achtung: In der Regel gilt der Käufer bereits ab dem Zeitpunkt der Zahlung als Besitzer, auch wenn die Grundbuchänderung noch nicht abgeschlossen ist.)
Angaben über die Beschaffenheit der Immobilie und die dem Käufer eingeräumten Rechte bei Mängeln
Die Auflassung und Bestimmungen zum Eigentumsübergang
Erklärungen, die den Eintrag ins Grundbuch betreffen, zum Beispiel über Wohnungs- oder Wegerechte

So geht es weiter: Prüfen Sie den Immobilienkaufvertrag gründlich

Im Gespräch mit dem Notar haben Sie gewissenhaft alle nötigen Angaben gemacht, doch ein Immobilienverkauf ist ein wichtiges Ereignis für Sie und Ihren Käufer. Ist der Vertrag zum Verkauf der Immobilie aufgesetzt, prüfen Sie ihn gründlich, bevor Sie ihn unterschreiben. Unmittelbar nach der Beurkundung wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch notiert. Ein Zurück ist nun schwer möglich. Sichern Sie sich ab und gehen Sie den Vertrag mit Experten durch. Achten Sie auf alle Details. Gibt es keine Einwände, können Sie guten Gewissens den Federhalter zur Unterschrift zücken.

Sie verkaufen Ihre Immobilie - Sind Sie sich sicher?

Eine Immobilie zu verkaufen ist ein großer Schritt, den Sie vielleicht nicht allein gehen möchten. Bestehen Unsicherheiten, ziehen Sie einen Experten zu Rate. Treten Fragen oder Probleme auf, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie in allen Belangen Ihres Immobilienverkaufs. Kontaktieren Sie mich einfach!

Erfahren Sie mehr über das Thema erfahren? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!

Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
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