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Geldwäschegesetz - Warum der Immobilienmakler nach dem Ausweis fragt

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Sie möchten ein Haus verkaufen und ziehen einen Makler hinzu oder Sie haben Kaufinteresse an einer Immobilie. Spätestens jetzt fragt Sie der Makler nach Ihrem Ausweis, denn ohne eine Identifizierung geht der Weg hier nicht weiter. Das ist kein Zweifel an Ihrer Volljährigkeit und auch keine Datensammelei vom Makler. Im Gegenteil: Er geht sehr sensibel mit Ihren Daten um, denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet und handelt im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG).

Was haben Immobilien mit Geldwäsche zu tun?
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien geht es um große Geldsummen. Das können sich kriminelle Organisationen zu Nutze machen und dabei ihr illegal erwirtschaftetes Geld rein waschen. Um sowohl Käufer, Verkäufer als auch den Makler vor solchen Machenschaften zu schützen, ermittelt der Makler spätestens zum ersten Kaufinteresse die Identitäten beider Parteien. Das ist im Geldwäschegesetz verankert und Makler werden so zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung verpflichtet. 
Zusammengefasst besteht die Geldwäscheprävention aus den drei Hauptbereichen Einhaltung gesetzlicher Vorsorgepflichten, Risikomanagement und dem Verdachtsmeldewesen.

Wie werden die Identitäten für das Geldwäschegesetz erfasst?
Wenn der Kaufvertrag oder ein Miet- oder Pachtvertrag mit mehr als 10.000 Euro Kaltmiete zustande kommt, muss der Makler die Identitäten beider Parteien erfassen. Gibt es mehrere Makler in diesem Geschäft, erfasst jeder Makler die Identität seiner Partei. Dafür reicht es nicht, die Daten vom Personalausweis schriftlich durch Abschreiben oder Eintragen in einen Dokumentationsbogen zu erfassen. Der Ausweis wird bildlich festgehalten. Der Makler kopiert das Dokument oder fertigt eine digitale Fotografie an. Mögliche Dokumente sind der Personalausweis, der Reisepass oder ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Wichtig ist dabei, dass der gesamte Ausweis abgelichtet ist. Wichtig sind die Angaben zu:

Vorname und Nachname
Geburtsort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Wohnanschrift
Bei juristischen Personen ist das Erfassen von persönlichen Daten oft nicht ausreichend. Der Makler bringt deshalb die Eigentums- und Kontrollstrukturen in Erfahrung und dokumentiert sie sorgfältig:

Firma/Name/Bezeichnung
Rechtsform
Registriernummer
Anschrift des Hauptsitzes
Gesetzliche Vertreter oder Mitglieder des Verwaltungsorgans
Auch bei folgender Zusammenarbeit müssen diese Daten laut Geldwäschegesetz neu erfasst werden. Es genügt nicht, die Identitätsnachweise von vergangenen Kooperationen weiterzuverwenden.

Was passiert mit den Daten?
Die erfassten Daten verbleiben beim Makler und werden niemandem sonst zugänglich gemacht. Besteht ein Verdacht, meldet der Makler den verdächtigen Kunden bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und leitet die Daten weiter. Die Verdachtsmeldung erfolgt elektronisch über ein Portal der FIU. Dort trägt der Makler alle Daten ein und ist damit von der Verantwortlichkeit freigestellt.

Verdächtig im Sinne des Geldwäschegesetz macht sich, wer

wirtschaftlich unsinnig handelt und beispielsweise mehr Geld zahlen will, als die Immobilie wert ist.
die Maklerprovision oder Teile des Kaufpreises bar bezahlen will.
eine Unterbeurkundung fordert, das heißt, dass er mehr Geld zahlen will als beurkundet wird.
einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verweigert oder von einer Bank aus einem Steuerparadies erbringt.
einen unbekannten Dritten vertritt.
keinen Identitätsnachweis erbringen will.
eine Immobilie kaufen will, die nicht zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen passt.
ein Eigennutzerobjekt ohne Wohnabsicht kaufen will.
Spätestens drei Tage nach der Meldung entscheidet die FIU über das weitere Vorgehen. Bis dahin unterbleiben alle Transaktionen. Der Makler muss seine Kunden unauffällig hinhalten. Er darf niemanden über die Verdachtsmeldung informieren. Würde er auffällig handeln und möglicherweise eine Flucht der verdächtigen Partei auslösen, so muss die Transaktion dennoch durchgeführt werden. Die Geldwäschemeldestelle muss darüber informiert werden.

Was muss ich zum Geldwäschegesetz beachten?
Als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie müssen Sie in Bezug auf das Geldwäschegesetz nichts beachten. Der Makler regelt das für Sie und benötigt dafür nur Ihre Kooperation zur Datenerfassung. Haben Sie keine Absichten zur Geldwäsche oder machen sich nicht aufgrund der oben genannten Punkte verdächtig, verbleiben Ihre Daten sicher beim Makler und nichts geschieht.

Haben Sie Fragen zum Geldwäschegesetz und unserem Umgang damit? Denken Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nach und möchten den Wert Ihrer Immobilie ermitteln? Ich bin Immobilienmakler und stehe Ihnen gern bei Immobilienfragen zur Seite! Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise eines Profis. Kontaktieren Sie mich!

Erfahren Sie mehr über das Thema erfahren? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!

Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
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