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Hauswert / Immobilienwert ermitteln

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Was die ImmoWertV 2021 für Hausverkäufer bedeutet

Die Immobilienwerteermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, gibt den gesetzlichen Rahmen zur Verkehrswertermittlung von Immobilien - wie man seinen Wert des Hauses / der Immobilie ermittelt. Die bis dato aktuelle Version dieser Verordnung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zuletzt 2019 angepasst. Die neue Verordnung tritt am 1.1.2022 in Kraft.
Sie vereinfacht den Prozess der Wertermittlung von Grundstücken erheblich und hat deshalb nicht nur Auswirkungen auf Profis der Immobilienbranche, sondern auch auf Hausverkäufer.

Aus sechs mach eins - Die ImmoWertV macht`s leicht
Die ImmoWertV vereinfacht die Immobilienbewertung erheblich. Bisher waren sechs Regelungswerke für die Bewertung von Immobilien zu konsultieren. Die ImmoWertV 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006 gaben vor, wie eine Immobilienbewertung durchgeführt und dokumentiert werden soll. All diese Richtlinien fallen mit der neuen ImmoWertV weg, denn die neue
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Die Verordnung für den Hauswert / Immobilienwert tritt am 1.1.2022 in Kraft. Sie vereinfacht den Prozess der Wertermittlung von Grundstücken erheblich und hat deshalb nicht nur Auswirkungen auf Profis der Immobilienbranche, sondern auch auf Hausverkäufer.

Aus sechs mach eins - Die ImmoWertV macht`s leicht
Die ImmoWertV vereinfacht die Immobilienbewertung erheblich. Es ist nun einfach, den Hauswert / Immobilienwert zu ermitteln. Bisher waren sechs Regelungswerke für die Bewertung von Immobilien zu konsultieren. Die ImmoWertV 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006 gaben vor, wie eine Immobilienbewertung durchgeführt und dokumentiert werden soll. All diese Richtlinien fallen mit der neuen ImmoWertV weg, denn die neue Verordnung fasst alle bisher gültigen Richtlinien zusammen. Sie wird ergänzt durch die Muster-Anwendungshinweise ImmoWertA. Die Wertermittlung wird dadurch deutlich anwenderfreundlicher.

Was die ImmoWertV bringt
Die ImmoWertV bringt vor allem vereinfachte Vorgehensweisen, die nachvollziehbar und reproduzierbar sind. Sie vereinfacht die Immobilienbewertung auf drei Verfahrensweisen:

Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren trägt seine Methode schon im Namen. Nach diesem Verfahren wird die zu bewertende Immobilie mit einem ähnlichen Objekt in einem vergleichbaren Gebiet mit ähnlicher Nutzung verglichen. Da das nicht immer dem realen Verkehrswert der Immobilie entspricht, gehören auch Umrechnungskoeffizienten und Indexreihen zur Rechnung.

Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt bei Immobilien zum Einsatz, die Erträge abwerfen. Grundlage ist zunächst der Bodenwert. Dazu werden die Verzinsung des Bodenwertes und der kapitalisierte Reinertrag aus zum Beispiel Miete oder Pacht hinzugezogen. Der Bodenwert vermindert sich um die Bodenwertverzinsung. Der Reinertrag ergibt sich aus den Roherträgen abzüglich der Bewirtschaftungskosten der Immobilie.

Sachwertverfahren

Die Immobilienbewertung laut Sachwertverfahren ist bei besonders ausgestatteten oder sehr hochwertigen Immobilien die beste Wahl. Der Sachwert ergibt sich aus dem Gebäudesachwert, dem Bodenwert und dem Marktanpassungsfaktor. Dieses Verfahren berücksichtigt Herstellungskosten von baulichen Anlagen mit Alterswertminderung, die Restnutzungsdauer im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer und den Bodenwert verglichen mit den Bodenrichtwerten unbebauter Grundstücke der Gemeinde.

Warum Hausverkäufer von der ImmoWertV profitieren
Für Hausverkäufer ist der Prozess der Immobilienbewertung dadurch transparenter und nachvollziehbarer, sodass sich Verkäufer und Makler schnell und unkompliziert auf einen Verkaufspreis und eine entsprechende Strategie einigen können. Die ImmoWertV macht den Hausverkauf leichter.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung für den Hauswert / Immobilienwert ermitteln, sprechen Sie mich an! Ich bin Immobilienmakler und stehe Ihnen gern bei Immobilienfragen zur Seite! Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise eines Profis. Kontaktieren Sie mich!

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