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Die Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf

Wechselt eine Immobilie den Besitzer, ist ein Besuch beim Notar Pflicht. Denn der Grundbucheintrag wird nur aktualisiert, wenn zwischen den Parteien ein notariell beglaubigter Kaufvertrag besteht. Dass der Notar zwar ein Garant für einen reibungslosen Eigentumsübergang aber nicht für faire Vertragsinhalte ist, möchte ich in diesem Beitrag zeigen. Was sind die Aufgaben eines Notars?
Der Notar und seine Aufgabe: Von Amts wegen neutral
Ein Notar ist eine Amtsperson. Deshalb können Sie in seine Arbeit Vertrauen setzen. Verwechseln Sie ihn jedoch nicht mit einem Anwalt. Denn ein Notar steht Ihnen und Ihrem Vertragspartner neutral gegenüber. Er ist Ihr unparteiischer Betreuer während des Eigentumsüberganges. Erwarten Sie eine gute Beratung zur inhaltlichen Gestaltung und des formalen Ablaufs der Beurkundung. Erwarten Sie jedoch keine juristischen Ratschläge oder individuelle Beratung.
Der Notar und seine Aufgabe: Von Amts wegen neutral
Ein Notar ist eine Amtsperson. Deshalb können Sie in seine Arbeit Vertrauen setzen. Verwechseln Sie ihn jedoch nicht mit einem Anwalt. Denn ein Notar steht Ihnen und Ihrem Vertragspartner neutral gegenüber. Er ist Ihr unparteiischer Betreuer während des Eigentumsüberganges. Erwarten Sie eine gute Beratung zur inhaltlichen Gestaltung und des formalen Ablaufs der Beurkundung. Erwarten Sie jedoch keine juristischen Ratschläge oder individuelle Beratung.
Als neutraler Vermittler ist es nicht die Aufgabe des Notars, den Inhalt des Vertrages auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu prüfen. Unausgewogene Verträge liegen in Ihrer Verantwortung und sind das Ergebnis Ihrer Verhandlungen. Der Notar überprüft den Kaufvertrag ausschließlich auf seine juristische Unfehlbarkeit und trägt Sorge dafür, dass der Eigentumsübergang im juristischen Sinne einwandfrei abläuft. Kurzgefasst ist es die Aufgabe des Notars, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Vertragsunterzeichnung gegeben sind.
Der entsprechende Gesetzestext lautet: Nach dem Grundsatz des § 17 BeurkG soll der Notar "den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben."
Beurkunden des Kaufvertrages
Der Notar hat vielfältige Aufgaben beim Eigentumsübergang einer Immobilie. Zunächst prüft er den Kaufvertrag und arbeitet gemeinsam mit beiden Parteien daran, bis er juristisch einwandfrei gestaltet ist. Anschließend beurkundet er den Kaufvertrag. Damit endet die Aufgabe des Notars nicht. Denn es folgt noch die Abwicklung des Kaufvertrages, die der Notar gewissenhaft begleitet.
Erstellen der Auflassungsvormerkung
Nach der Beurukundung des Kaufvertrages, beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit kann der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig verkaufen. Der Käufer ist als neuer Eigentümer des Grundstückes vorgemerkt, bis die Abwicklung abgeschlossen ist.
Löschen der Grundschuld
Nur in den seltensten Fällen einigen sich Käufer und Verkäufer darauf, dass Grundschulden auf den Käufer übergehen. Im Normalfall nimmt der Notar also mit den Gläubigern Kontakt auf, die im Grundbuch vermerkt sind. Das können Personen oder beispielsweise die Bank sein. Der Notar erfragt, ob und unter welchen Umständen auf das Recht verzichtet wird, das im Grundbuch eingetragen ist. Dazu gehören nicht nur Grundschulden, sondern auch Wohnrechte. Um das Grundstück belastungsfrei zu übernehmen, müssen alle Gläubiger die Löschung der Grundschuld erklären.
Abklären des Vorkaufsrechts der Gemeinde
Die jeweilige Gemeinde hat generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Deshalb informiert der Notar die Gemeinde über den geplanten Verkauf der Immobilie und gibt damit der Gemeinde die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Nur in den seltensten Fällen wird das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen.
Informieren des Finanzamtes
Beim Kauf einer Immobilie wird Grunderwerbssteuer fällig. Der Notar informiert das Finanzamt über den Immobilienkauf und sendet eine Abschrift des Kaufvertrages. Das Finanzamt setzt anschließend die Grunderwerbssteuer fest und sendet den Bescheid an den Käufer.
Anmelden der Grundschuld
Nachdem die Immobilie durch das Löschen der Grundschuld von alten Belastungen frei ist, belastet der Käufer die Immobilie durch die Finanzierung neu. Der Notar beurkundet auf Veranlassung des Käufers die neue Grundschuld und meldet sie zur Eintragung in Grundbuch an.
Veranlassen der Zahlung
Ist der Kaufvertrag juristisch einwandfrei und der Käufer kann problemlos ins Grundbuch eingetragen werden, veranlasst der Notar die Bezahlung des Kaufpreises. Der Notar fordert den Käufer schriftlich auf, den Kaufpreis zu zahlen.
Umschreiben des Eigentums
Sind alle vorherigen Schritte abgewickelt, veranlasst der Notar die Auflassung. Zu seinen Aufgaben zählt es, abschließend die reibungslose Abwicklung des Kaufvertrages zu prüfen. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, beantragt der Notar die Änderung des Grundbucheintrages. Damit endet sein Aufgabenbereich.
Klare Aufgaben: Der Notar ist kein Rechtsanwalt
Abschließend sei zu sagen, dass die Aufgaben des Notars nicht die eines Rechtsanwaltes oder eines erfahrenen Maklers sind. Er kann Sie nicht vor einem unausgewogenen Kaufvertrag schützen. Verzichten Sie deshalb nicht auf die Unterstützung eines Experten. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf haben.
Der entsprechende Gesetzestext lautet: Nach dem Grundsatz des § 17 BeurkG soll der Notar "den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben."
Die Aufgaben des Notars im Einzelnen
Der Notar hat vielfältige Aufgaben beim Eigentumsübergang einer Immobilie. Zunächst prüft er den Kaufvertrag und arbeitet gemeinsam mit beiden Parteien daran, bis er juristisch einwandfrei gestaltet ist. Anschließend beurkundet er den Kaufvertrag. Damit endet die Aufgabe des Notars nicht. Denn es folgt noch die Abwicklung des Kaufvertrages, die der Notar gewissenhaft begleitet.
Erstellen der Auflassungsvormerkung
Nach der Beurukundung des Kaufvertrages, beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit kann der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig verkaufen. Der Käufer ist als neuer Eigentümer des Grundstückes vorgemerkt, bis die Abwicklung abgeschlossen ist.
Löschen der Grundschuld
Nur in den seltensten Fällen einigen sich Käufer und Verkäufer darauf, dass Grundschulden auf den Käufer übergehen. Im Normalfall nimmt der Notar also mit den Gläubigern Kontakt auf, die im Grundbuch vermerkt sind. Das können Personen oder beispielsweise die Bank sein. Der Notar erfragt, ob und unter welchen Umständen auf das Recht verzichtet wird, das im Grundbuch eingetragen ist. Dazu gehören nicht nur Grundschulden, sondern auch Wohnrechte. Um das Grundstück belastungsfrei zu übernehmen, müssen alle Gläubiger die Löschung der Grundschuld erklären.
Abklären des Vorkaufsrechts der Gemeinde
Die jeweilige Gemeinde hat generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Deshalb informiert der Notar die Gemeinde über den geplanten Verkauf der Immobilie und gibt damit der Gemeinde die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Nur in den seltensten Fällen wird das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen.
Informieren des Finanzamtes
Beim Kauf einer Immobilie wird Grunderwerbssteuer fällig. Der Notar informiert das Finanzamt über den Immobilienkauf und sendet eine Abschrift des Kaufvertrages. Das Finanzamt setzt anschließend die Grunderwerbssteuer fest und sendet den Bescheid an den Käufer.
Anmelden der Grundschuld
Nachdem die Immobilie durch das Löschen der Grundschuld von alten Belastungen frei ist, belastet der Käufer die Immobilie durch die Finanzierung neu. Der Notar beurkundet auf Veranlassung des Käufers die neue Grundschuld und meldet sie zur Eintragung in Grundbuch an.
Veranlassen der Zahlung
Ist der Kaufvertrag juristisch einwandfrei und der Käufer kann problemlos ins Grundbuch eingetragen werden, veranlasst der Notar die Bezahlung des Kaufpreises. Der Notar fordert den Käufer schriftlich auf, den Kaufpreis zu zahlen.
Umschreiben des Eigentums
Sind alle vorherigen Schritte abgewickelt, veranlasst der Notar die Auflassung. Zu seinen Aufgaben zählt es, abschließend die reibungslose Abwicklung des Kaufvertrages zu prüfen. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, beantragt der Notar die Änderung des Grundbucheintrages. Damit endet sein Aufgabenbereich.
Klare Aufgaben: Der Notar ist kein Rechtsanwalt
Abschließend sei zu sagen, dass die Aufgaben des Notars nicht die eines Rechtsanwaltes oder eines erfahrenen Maklers sind. Er kann Sie nicht vor einem unausgewogenen Kaufvertrag schützen. Verzichten Sie deshalb nicht auf die Unterstützung eines Experten. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf haben.
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Mein Name ist Rico Peuker. Ich bin Immobilienmakler und Inhaber des Unternehmens peuker_IMMOBILIEN in Dresden. Ich setze mit meinem Know-how und meiner Erfahrung den Verkauf Ihrer Immobilie um. Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
